Direkt zum Seiteninhalt

Orion Standart (Privatrechtsschutz)

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt)
Familie: Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie unmündige Kinder (sofern alle im gleichen Haushalt)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

·

Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

  • Mietrecht (Mieter)

  • Eigentumsrecht (Grundstücksrecht), Baubewilligungsstreitigkeiten

  • Streitigkeiten aus Werkverträgen (sofern sie nicht im Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf, Neu- oder Umbau stehen)

  • Sachenrecht

  • Nachbarrecht (als Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Rechtsberatung (eine Beratung pro Jahr, ausgenommen sind Eheschutz- und Ehescheidungsrecht)

  • Arbeitsrecht, sofern die versicherte Person nicht gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates ist und der Streitwert CHF 100'000 nicht übersteigt.

  • Streitigkeiten als Arbeitgeber mit im Privathaushalt beschäftigter Putzhilfe oder KinderbetreuerIn

Versicherungsleistungen

- max. CHF 500'000 pro Fall
- versicherte Fälle mit Gerichtsstand in aussereuropäischen Ländern CHF 50'000
- Rechtsberatung CHF 500 pro Fall
- Rechtsfälle als Grundstückseigentümer bis CHF 10'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

Inkasso

Ungedeckte Kosten

- Übersetzungskosten
- Reisekosten
- Verfahrenskosten aus rechtskräftigen Strafentscheiden und Administrativverfügungen

Örtlicher Geltungsbereich

Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen, Opferhilfe, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sachenrecht, sowie Patientenrechtsschutz für notfallmässige medizinische Behandlungen gilt die Versicherung in Europa.
Werkvertrags-Rechtsschutz besteht in der Schweiz und in angrenzenden Ländern (dort bis max. CHF 50'000).  
In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht sowie dem Arbeits- und Patientenrecht (ausser bei notfallmässigen Behandlungen) beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die 3 Monate Wartefrist gelten auch bei Rechtsschutz für Mieter, Pächter und Eigentümer. In Erbrechtsfällen beträgt die Wartefrist 1 Jahr. Bei allen andern Fällen besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

- Streitigkeiten aus Finanzgeschäften
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
- Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen
- Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
- Urheber- und Patentrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
- Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (falls in Zusammenhang mit einem Scheidungsurteil)
- Konkurs- und Nachlassverfahren
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit und Schwarzarbeit
- Abgabe-, Planungs-, Enteignungs- und Gesellschaftsrecht

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Extras/Spezielles/Option

Erweiterung auf "Welt"-Deckung   / Inhaber Einzelfirma

   

Orion Standart (Verkehrsrechtsschutz)

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt Wohnsitz) als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger oder Velofahrer, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Familie: Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie unmündige Kinder (sofern alle im gleichen Haushalt) als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger oder Velofahrer, sowie als Passagiere eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Versicherungsleistungen

- max. CHF 500'000 pro Fall
- Rechtsfälle, die sich im aussereuropäischen Raum ereignen: max. CHF 50'000.-

Zusätzlich gedeckte Kosten

- Inkasso

Ungedeckte Kosten

·

von Behörden angeordnete Blutalkohol- und Drogenanalysen, sowie weitere medizinische und psychologische Untersuchungen

  • Übersetzungskosten

  • Reisekosten

  • Verfahrenskosten aus rechtskräftigen Strafentscheiden und Administrativverfügungen

  • Verfahren zur Wiedererlangung des rechtskräftig entzogenen Führerausweises

  • Wiederholte Verfahren bei Ereignissen im Zusammenhang mit mutmasslicher Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinnahme

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahme der Opferhilfe die nur in Europa gewährt wird.
Ausweisentzug, sowie das Versicherungsrecht ist nur für die Schweiz gedeckt.

Ausschlüsse

·

Verfahren wegen Ueberschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h oder mehr oder wegen Fahrens in fahruntüchtigem Zustand (Alkohol ab 0.8 Promille, Medikamente, Drogen), Wiederholtes Fahren im angetrunkenen Zustand, Vereitelung einer Blutprobe sowie Betäubungsmittelmissbrauch

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

 

Orion Premium (Privatrechtsschutz)

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt)
Familie: Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie unmündige Kinder (sofern alle im gleichen Haushalt)  

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

·

Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)

  • Mietrecht (Mieter)

  • Eigentumsrecht (Grundstücksrecht), Baubewilligungsstreitigkeiten

  • Streitigkeiten aus Werkverträgen (sofern sie nicht im Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf, Neu- oder Umbau stehen)

  • Sachenrecht

  • Nachbarrecht (als Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften)

  • Rechtsberatung (eine Beratung pro Jahr, ausgenommen sind Eheschutz- und Ehescheidungsrecht)

  • Arbeitsrecht, sofern die versicherte Person nicht gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates ist und der Streitwert CHF 300'000 nicht übersteigt

  • Streitigkeiten als Arbeitgeber mit im Privathaushalt beschäftigter Putzhilfe oder KinderbetreuerIn

  • Steuerrecht, sofern die Differenz beim erlaubten Abzug gemäss definitiver Veranlagung gegenüber der Enddeklaration den Betrag von CHF 10'000 übersteigt

Versicherungsleistungen

max. CHF 1'000'000 pro Fall
versicherte Fälle mit Gerichtsstand in aussereuropäischen Ländern CHF 75'000
Rechtsberatung CHF 1'000 pro Fall
Eherecht / eingetragene Partnerschaft bis CHF 1'500.- pro Partner alle 5 Jahre

Zusätzlich gedeckte Kosten

Inkasso

Ungedeckte Kosten

- Übersetzungskosten
- Reisekosten
- Verfahrenskosten aus rechtskräftigen Strafentscheiden und Administrativverfügungen

Örtlicher Geltungsbereich

·

Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sachenrecht sowie Auslandreise-Rechtsschutz gilt die Versicherung bei Gerichtsstand auf der ganzen Welt (ausserhalb Europa bis max. CHF 75'000).

  • Patientenrechtsschutz gilt für notfallmässige medizinische Behandlungen auf der ganzen Welt, Werkvertrags-Rechtsschutz besteht in der Schweiz und in angrenzenden Ländern. Für Streitigkeiten aus dem übrigen Vertragsrecht gilt die Versicherung in Europa.

  • In allen übrigen versicherten Fällen die durch den Privatrechtsschutz abgedeckt werden muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegen.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht, Patientenrecht (ausser bei notfallmässigen Behandlungen) und Arbeitsrecht, dem Rechtsschutz für Mieter, Pächter sowie für Eigentümer beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Für Rechtsfälle im Erb- und Steuerrecht beträgt die Wartefrist 1 resp. im Eherecht 2 Jahre. Bei allen andern Fällen besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

- Streitigkeiten aus Finanzgeschäften
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
- Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen
- Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
- Urheber- und Patentrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
- Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (falls in Zusammenhang mit einem Scheidungsurteil)
- Konkurs- und Nachlassverfahren
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit und Schwarzarbeit
- Abgabe-, Planungs-, Enteignungs- und Gesellschaftsrecht

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

 

Orion Premium (Verkehrsrechtsschutz)

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt Wohnsitz) als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger oder Velofahrer, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Familie: Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie unmündige Kinder (sofern alle im gleichen Haushalt) als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger oder Velofahrer, sowie als Passagiere eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Versicherungsleistungen

- max. CHF 500'000 pro Fall
- Rechtsfälle, die sich im aussereuropäischen Raum ereignen: max. CHF 75'000.-

Zusätzlich gedeckte Kosten

- Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
- Spesen
- Übersetzungskosten

Ungedeckte Kosten

·

von Behörden angeordnete Blutalkohol- und Drogenanalysen, sowie weitere medizinische und psychologische Untersuchungen

  • Übersetzungskosten

  • Reisekosten

  • Verfahrenskosten aus rechtskräftigen Strafentscheiden und Administrativverfügungen

  • Verfahren zur Wiedererlangung des rechtskräftig entzogenen Führerausweises

  • Wiederholte Verfahren bei Ereignissen im Zusammenhang mit mutmasslicher Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinnahme

Örtlicher Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahme der Opferhilfe die nur in Europa gewährt wird.
Ausweisentzug, sowie das Versicherungsrecht ist nur für die Schweiz gedeckt.

Ausschlüsse

·

Verfahren wegen Ueberschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h oder mehr oder wegen Fahrens in fahruntüchtigem Zustand (Alkohol ab 0.8 Promille, Medikamente, Drogen), Wiederholtes Fahren im angetrunkenen Zustand, Vereitelung einer Blutprobe sowie Betäubungsmittelmissbrauch

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen.

   
   

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick, um eine gekürzte Darstellung im Sinne einer kompakten Übersicht handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die abschliessende Leistungsaufzählung und -pflicht, verweisen wir auf den entsprechenden Versicherungsantrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie den Zusatzbedingungen, welche die Grundlagen des Versicherungsvertrages bilden. Dieser Überblick bleibt jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.

Zurück zum Seiteninhalt