Orion Standart (Privatrechtsschutz) |
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Versicherte Personen |
Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt) |
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche |
· Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
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Versicherungsleistungen |
- max. CHF 500'000 pro Fall |
Zusätzlich gedeckte Kosten |
Inkasso |
Ungedeckte Kosten |
- Übersetzungskosten |
Örtlicher Geltungsbereich |
Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen, Opferhilfe, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sachenrecht, sowie Patientenrechtsschutz für notfallmässige medizinische Behandlungen gilt die Versicherung in Europa. |
Wartefrist |
Der Versicherungsschutz für Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht sowie dem Arbeits- und Patientenrecht (ausser bei notfallmässigen Behandlungen) beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Die 3 Monate Wartefrist gelten auch bei Rechtsschutz für Mieter, Pächter und Eigentümer. In Erbrechtsfällen beträgt die Wartefrist 1 Jahr. Bei allen andern Fällen besteht keine Wartefrist. |
Ausschlüsse |
- Streitigkeiten aus Finanzgeschäften |
Vorgehen im Schadenfall |
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen. |
Extras/Spezielles/Option |
Erweiterung auf "Welt"-Deckung / Inhaber Einzelfirma |
Orion Standart (Verkehrsrechtsschutz) |
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Versicherte Personen |
Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt Wohnsitz) als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger oder Velofahrer, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln. |
Versicherungsleistungen |
- max. CHF 500'000 pro Fall |
Zusätzlich gedeckte Kosten |
- Inkasso |
Ungedeckte Kosten |
· von Behörden angeordnete Blutalkohol- und Drogenanalysen, sowie weitere medizinische und psychologische Untersuchungen
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Örtlicher Geltungsbereich |
Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahme der Opferhilfe die nur in Europa gewährt wird. |
Ausschlüsse |
· Verfahren wegen Ueberschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h oder mehr oder wegen Fahrens in fahruntüchtigem Zustand (Alkohol ab 0.8 Promille, Medikamente, Drogen), Wiederholtes Fahren im angetrunkenen Zustand, Vereitelung einer Blutprobe sowie Betäubungsmittelmissbrauch
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Vorgehen im Schadenfall |
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen. |
Orion Premium (Privatrechtsschutz) |
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Versicherte Personen |
Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt) |
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche |
· Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre)
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Versicherungsleistungen |
max. CHF 1'000'000 pro Fall |
Zusätzlich gedeckte Kosten |
Inkasso |
Ungedeckte Kosten |
- Übersetzungskosten |
Örtlicher Geltungsbereich |
· Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sachenrecht sowie Auslandreise-Rechtsschutz gilt die Versicherung bei Gerichtsstand auf der ganzen Welt (ausserhalb Europa bis max. CHF 75'000).
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Wartefrist |
Der Versicherungsschutz für Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht, Patientenrecht (ausser bei notfallmässigen Behandlungen) und Arbeitsrecht, dem Rechtsschutz für Mieter, Pächter sowie für Eigentümer beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Für Rechtsfälle im Erb- und Steuerrecht beträgt die Wartefrist 1 resp. im Eherecht 2 Jahre. Bei allen andern Fällen besteht keine Wartefrist. |
Ausschlüsse |
- Streitigkeiten aus Finanzgeschäften |
Vorgehen im Schadenfall |
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen. |
Orion Premium (Verkehrsrechtsschutz) |
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Versicherte Personen |
Einzelperson: Versicherungsnehmer sowie unmündige Kinder (sofern sie im gleichen Haushalt Wohnsitz) als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger oder Velofahrer, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln. |
Versicherungsleistungen |
- max. CHF 500'000 pro Fall |
Zusätzlich gedeckte Kosten |
- Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen |
Ungedeckte Kosten |
· von Behörden angeordnete Blutalkohol- und Drogenanalysen, sowie weitere medizinische und psychologische Untersuchungen
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Örtlicher Geltungsbereich |
Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahme der Opferhilfe die nur in Europa gewährt wird. |
Ausschlüsse |
· Verfahren wegen Ueberschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h oder mehr oder wegen Fahrens in fahruntüchtigem Zustand (Alkohol ab 0.8 Promille, Medikamente, Drogen), Wiederholtes Fahren im angetrunkenen Zustand, Vereitelung einer Blutprobe sowie Betäubungsmittelmissbrauch
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Vorgehen im Schadenfall |
Der Versicherer ist sofort schriftlich zu benachrichtigen. |
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick, um eine gekürzte Darstellung im Sinne einer kompakten Übersicht handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die abschliessende Leistungsaufzählung und -pflicht, verweisen wir auf den entsprechenden Versicherungsantrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie den Zusatzbedingungen, welche die Grundlagen des Versicherungsvertrages bilden. Dieser Überblick bleibt jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.