Die Privat-Rechtsschutzversicherung kommt normalerweise in folgenden Bereichen zur Anwendung:
Strafrecht: wenn gegen Sie Strafanzeige erstattet wurde, aber auch, wenn Sie gegen jemanden Strafanzeige erstattet haben, um Ihr Recht geltend zu machen
Schadenersatz: um Ihr Recht geltend zu machen, wenn Sie einen Schaden oder einen Nachteil erlitten haben
Versicherungsrecht: Ihre Streitfälle mit Privatversicherern, Sozialversicherungen (AVS, SUVA, AI etc.), Krankenkassen, Pensionskassen...
Besitzrecht: bezüglich der mobilen Gegenstände, die sich in Ihrem Besitz befinden. Wenn es sich um Gebäude oder Grundstücke handelt, wird meistens ein Prämienaufschlag verrechnet
Arbeitsrecht: z.B. im Falle einer missbräuchlichen Kündigung. Achtung, Karenzfrist!
Patientenrecht: Streitfälle mit Ärzten, Spitälern oder dem medizinischen PersonalVerträge aller Art: Verkauf, Leasing, Verleih, Reisen und Ferien, Abonnements (Presse, Fitness,...), Telecom,...
Mieterschutz: gegenüber dem Vermieter, aber auch gegenüber den Nachbarn
Hilfe für Opfer von Straftaten: Anspruch auf gesetzlich vorgesehene Leistungen
- Der Geltungsbereich der Versicherung beschränkt sich je nach Versicherung auf die Schweiz, Europa oder ist weltweit gültig.
- In der Regel beträgt der Leistungsumfang CHF 500'000.- pro Schadenfall und für Rechtsberatung CHF 500. Diese Beträge variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
- Je nach Gesellschaft beträgt die Karenzfrist bis zu drei Monate. Das heisst, die Versicherung tritt erst drei Monate nach Versicherungsabschlusses in Kraft.
Wenn Sie gleichzeitig eine Privat-Rechtsschutzversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschliessen, profitieren Sie meistens von einem Kombi-Rabatt. Offerte anfordern