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Welche Streitfälle sind durch die Privat-Rechtsschutzversicherung gedeckt?

Mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen Streitfälle gedeckt, die nicht in den Bereich Verkehr oder Berufstätigkeit fallen. Denken Sie an Konflikte, denen Sie in Ihrer Rolle als Konsument, Versicherungsnehmer, Reisender, Tourist, Angestellter oder Mieter ausgesetzt sein könnten.

Die Privat-Rechtsschutzversicherung kommt normalerweise in folgenden Bereichen zur Anwendung:

  • Strafrecht: wenn gegen Sie Strafanzeige erstattet wurde, aber auch, wenn Sie gegen jemanden Strafanzeige erstattet haben, um Ihr Recht geltend zu machen

  • Schadenersatz: um Ihr Recht geltend zu machen, wenn Sie einen Schaden oder einen Nachteil erlitten haben

  • Versicherungsrecht: Ihre Streitfälle mit Privatversicherern, Sozialversicherungen (AVS, SUVA, AI etc.), Krankenkassen, Pensionskassen...

  • Besitzrecht: bezüglich der mobilen Gegenstände, die sich in Ihrem Besitz befinden. Wenn es sich um Gebäude oder Grundstücke handelt, wird meistens ein Prämienaufschlag verrechnet

  • Arbeitsrecht: z.B. im Falle einer missbräuchlichen Kündigung. Achtung, Karenzfrist!

  • Patientenrecht: Streitfälle mit Ärzten, Spitälern oder dem medizinischen PersonalVerträge aller Art: Verkauf, Leasing, Verleih, Reisen und Ferien, Abonnements (Presse, Fitness,...), Telecom,...

  • Mieterschutz: gegenüber dem Vermieter, aber auch gegenüber den Nachbarn

  • Hilfe für Opfer von Straftaten: Anspruch auf gesetzlich vorgesehene Leistungen


Welche Rechtsgebiete bei der Privat-Rechtsschutzversicherung jeweils versichert sind, hängt von den einzelnen Versicherungsgesellschaften ab.
- Der Geltungsbereich der Versicherung beschränkt sich je nach Versicherung auf die Schweiz, Europa oder ist weltweit gültig.
- In der Regel beträgt der Leistungsumfang CHF 500'000.- pro Schadenfall und für Rechtsberatung CHF 500. Diese Beträge variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
- Je nach Gesellschaft beträgt die Karenzfrist bis zu drei Monate. Das heisst, die Versicherung tritt erst drei Monate nach Versicherungsabschlusses in Kraft.

Wenn Sie gleichzeitig eine Privat-Rechtsschutzversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschliessen, profitieren Sie meistens von einem Kombi-Rabatt. Offerte anfordern

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