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AXA-ARAG (Privatrechtsschutz)

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer, Hausangestellte und Hilfspersonen eingeschlossen
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder Lebenspartner (sofern der Lebenspartner mit ihm in Wohngemeinschaft lebt), sowie deren ledige Kinder und Hausgenossen unter 20 Jahren. Kinder bis 30 Jahre sind mitversichert, wenn sie ledig und nicht berufstätig sind (Lehrlinge und Studenten gelten nicht als berufstätig); Hausangestellte und Hilfspersonen sind eingeschlossen.

Weitere Personen, die mit dem Versicherten in Wohngemeinschaft leben, können gegen Mehrprämie zusätzlich versichert werden, sofern diese in der Police aufgeführt sind.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

- Mietrecht (als Mieter oder Pächter, inkl. Ferienwohnungen)
- Darlehensrecht
- Nachbarrecht
- Rechtsberatung (für Personen-, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten; max. CHF 500 pro Fall)

Versicherungsleistungen

- Basic - max. CHF 300'000.- pro Fall (Europa)
- Optima - max. CHF 600'000.- pro Fall (Europa) / max. CHF 100'000.- pro Fall (Welt)
- Basic - Strafkautionen (Vorschuss): bis max. CHF 50'000.-
- Optima - Strafkautionen (Vorschuss): bis max. CHF 100'000.-
- Beratungen bis max. CHF 500.- (Basic) / CHF 1'000.- (Optima) pro Rechtsfall

Zusätzlich gedeckte Kosten

- Inkasso
- Opferhilfe (Geltendmachen von Entschädigungen)

Ungedeckte Kosten

- Übersetzungskosten
- Reisekosten
- Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Europa, den Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln, für Streitigkeiten mit öffentlichrechtlichen Versicherungen und Medizinalpersonen nur in der Schweiz, bei Vertragsstreitigkeiten nur in der Schweiz und den EU- bzw. EFTA-Staaten.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.
Davon ausgenommen sind Schadenersatz-, Straf-, Patienten- und Versicherungsrecht.

Ausschlüsse

- Arbeitsrecht: Anstellungsverhältnisse von Geschäftsführern und Geschäftsleitungsmitgliedern, sowie aus    Mandaten als Verwaltungs- oder Stiftungsrat
- Rechtsfälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit
- Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen
- Strafanzeige gegen Drittpersonen
- Immaterialgüter- und Kartellrecht, Recht über den unlauteren Wettbewerb
- Einsprachen gegen Bauvorhaben, Raumplanung und Enteignungsverfahren
- Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (nur Inkasso gedeckt)
- Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
- Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen für Kinder (nur Beratungsrechtsschutz)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Extras/Spezielles

- Option: Internetrechtsschutz bis max. CHF 10'000.- pro Fall
- Basic 15% Selbstbehalt, mind. CHF 2'000.-
Mindeststreitwert (bei zivilprozessualen Streitwert): CHF 300.-

   

AXA-ARAG (Verkehrsrechtsschutz)

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Familie: Versicherungsnehmer, sein Ehegatte oder Lebenspartner (sofern der Lebenspartner mit ihm in Wohngemeinschaft lebt), sowie deren ledige Kinder unter 20 Jahren (Kinder bis 30 Jahre sind mitversichert, wenn sie ledig und nicht berufstätig sind. Lehrlinge und Studenten gelten nicht als berufstätig), als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Weitere Personen, die mit dem Versicherten in Wohngemeinschaft leben, können gegen Mehrprämie zusätzlich versichert werden, sofern diese in der Police aufgeführt sind.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

- Fahrzeugbesteuerung
- Opferhilfe (Geltendmachen von Entschädigungen)

Versicherungsleistungen

- Basic - max. CHF 300'000.- pro Fall (Europa)
- Optima - max. CHF 600'000.- pro Fall (Europa) / max. CHF 100'000.- pro Fall (Welt)

Ungedeckte Kosten

- Blutalkohol- und Drogenanalysen
- Übersetzungskosten
- Reisekosten
- Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Europa, den Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln. Steitigkeiten mit öffentlichrechtlichen Versicherungen und Medizinalpersonen nur in der Schweiz, bei Vertragsstreitigkeiten nur in der Schweiz und den EU- bzw. EFTA-Staaten.

Ausschlüsse

- Strafanzeige gegen Drittpersonen
- Vorsätzliche Vergehen und Verbrechen
- Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen
- Alkohol oder Drogeneinfluss: Ausschluss bei Wiederholung

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Extras/Spezielles

- Basic 15% Selbstbehalt, mind. CHF 2'000.-
Mindeststreitwert (bei zivilprozessualen Streitwert): CHF 300.-

   
   

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick, um eine gekürzte Darstellung im Sinne einer kompakten Übersicht handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die abschliessende Leistungsaufzählung und -pflicht, verweisen wir auf den entsprechenden Versicherungsantrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie den Zusatzbedingungen, welche die Grundlagen des Versicherungsvertrages bilden. Dieser Überblick bleibt jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.

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