AXA-ARAG (Privatrechtsschutz) |
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Versicherte Personen |
Einzelperson: Versicherungsnehmer, Hausangestellte und Hilfspersonen eingeschlossen |
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche |
- Mietrecht (als Mieter oder Pächter, inkl. Ferienwohnungen) |
Versicherungsleistungen |
- Basic - max. CHF 300'000.- pro Fall (Europa) |
Zusätzlich gedeckte Kosten |
- Inkasso |
Ungedeckte Kosten |
- Übersetzungskosten |
Örtlicher Geltungsbereich |
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, den Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln, für Streitigkeiten mit öffentlichrechtlichen Versicherungen und Medizinalpersonen nur in der Schweiz, bei Vertragsstreitigkeiten nur in der Schweiz und den EU- bzw. EFTA-Staaten. |
Wartefrist |
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. |
Ausschlüsse |
- Arbeitsrecht: Anstellungsverhältnisse von Geschäftsführern und Geschäftsleitungsmitgliedern, sowie aus Mandaten als Verwaltungs- oder Stiftungsrat |
Vorgehen im Schadenfall |
Der Versicherer ist unverzüglich zu benachrichtigen. |
Extras/Spezielles |
- Option: Internetrechtsschutz bis max. CHF 10'000.- pro Fall |
AXA-ARAG (Verkehrsrechtsschutz) |
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Versicherte Personen |
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, sowie als Passagier eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln. |
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche |
- Fahrzeugbesteuerung |
Versicherungsleistungen |
- Basic - max. CHF 300'000.- pro Fall (Europa) |
Ungedeckte Kosten |
- Blutalkohol- und Drogenanalysen |
Örtlicher Geltungsbereich |
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, den Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinseln. Steitigkeiten mit öffentlichrechtlichen Versicherungen und Medizinalpersonen nur in der Schweiz, bei Vertragsstreitigkeiten nur in der Schweiz und den EU- bzw. EFTA-Staaten. |
Ausschlüsse |
- Strafanzeige gegen Drittpersonen |
Vorgehen im Schadenfall |
Der Versicherer ist unverzüglich zu benachrichtigen. |
Extras/Spezielles |
- Basic 15% Selbstbehalt, mind. CHF 2'000.- |
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick, um eine gekürzte Darstellung im Sinne einer kompakten Übersicht handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die abschliessende Leistungsaufzählung und -pflicht, verweisen wir auf den entsprechenden Versicherungsantrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie den Zusatzbedingungen, welche die Grundlagen des Versicherungsvertrages bilden. Dieser Überblick bleibt jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.